Datenschutzbestimmung Ortung Smartline

Diese Datenschutzbestimmung gilt für alle von uns hergestellten Ortungsgeräte!

Ortung durch eine Satelliten gestützten Positionsbestimmung

Die von uns hergestellten Ortungsgeräte im Home-Care-Bereich erheben ihre Daten mittels einer Satelliten gestützten Positionsbestimmung. Diese Vorgehensweise stellt keine Freiheitsentziehung dar, sondern ermöglicht u.a. dem Pflegepersonal festzustellen, ob die betroffene Person das Heim unerlaubt verlässt. Auch die Funktion der Alarmierung als technische Maßnahme wirkt nicht unmittelbar freiheitsentziehend. Vielmehr handelt es sich lediglich um eine Warneinrichtung, die auf elektronischem Wege einen Alarm auslöst, wenn der Patient mit dem Ortungsgerät den definierten Bewegungsradius verlässt.

Datenerhebung

Grundsätzlich können in Pflegeeinrichtungen technische Mittel zur Personenbeaufsichtigung eingesetzt werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind jedoch solange verboten bis der Betroffene seine Einwilligung erteilt bzw. das Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet (Art. 6 DSGVO). Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht und in Schriftform vorliegt. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen (z.B. Patientenverfügung) schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben (Art. 7 DSGVO (2). Wir raten Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern dazu die Einwilligung zur Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung in die Patientenverfügung zu integrieren. Leidet der Betroffene unter demenziellem Syndrom und ist nicht mehr fähig eigenständig Geschäfte durchzuführen, ist die Einwilligung des Betreuers notwendig! Im privaten Bereich genügt auch eine mündliche Vereinbarung zwischen dem Betroffenen und den Personen seines Vertrauens. Wir raten jedoch auch hier diese schriftlich festzuhalten. Die Ortungsfunktion unserer Ortungsgeräte im Home-Care-Bereich, mittels einer Satelliten gestützten Positionsbestimmung wird offen durch Hinweise auf der Verkaufskartonage, der Gebrauchsanweisung sowie im Verkaufsgespräch kommuniziert. Der Käufer willigt mit dem Kauf eines unserer Ortungsgeräte aus dem Home-Care-Bereich in die Datenerhebung ein. Sollte der Käufer nicht gleichzeitig der Nutzer sein gelten die o.g. Bedingungen. Erhoben werden Bewegungsdaten, Statusmeldungen (z.B. Alarmmeldungen) sowie eingeschränkte personenbezogene Daten.

Datenschutz und Datensicherung

Die Speicherung der erhobenen Bewegungsdaten erfolgt ausschließlich und pseudonymisiert in den Rechenzentren der Deutschen Telekom AG nach den höchsten deutschen Datenschutzstandards (DSGVO). Die Daten werden immer parallel gespeichert, um bei Ausfall eines Rechenzentrums den ununterbrochenen Zugriff durch das andere Rechenzentrum gewähren zu können. Eingeschränkte personenbezogene Daten wie E-Mailadresse, Vor- und Zuname und Telefonnummer, die zur Freischaltung unserer Ortungsgeräte benötigt werden, werden des Weiteren bei der cibX GmbH gespeichert. Die Speicherung erfolgt nach den Richtlinien der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Zugriff und Einsicht in die Daten hat nur der Nutzer des angebundenen Portals! Für die Freischaltung der SIM-Karte werden die IMEI-Nummer und ein Aktivierungscode benötigt, die erst nach Kauf eines Ortungsgerät zugänglich sind. Nach erfolgreicher telefonischer- oder Online-Freischaltung erhält der Anrufer per E-Mail seine Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zum Portal. Die Verbindung zum Portal ist SSL geschützt. Bei Erstanmeldung erfolgt die Aufforderung zur Passwortänderung. Erhobene Bewegungsdaten werden automatisch nach 3 Monate unwiderruflich gelöscht!

Auskunftsrecht

Der Besitzer/Käufer hat jederzeit das Recht Auskunft über seine gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Zudem kann er auf Löschung bestimmter Daten bestehen (Art. 17 DSGVO). Eine automatische Löschung der erhobenen Bewegungsdaten erfolgt, wie bereits oben erwähnt, automatisch nach 3 Monaten. Die Weitergabe der zugeteilten Zugangsdaten erfolgt ausschließlich durch den Eigentümer selbst. Der cibX GmbH, der Ossenberg GmbH und der deutschen Telekom AG ist es nicht gestattet ohne Einwilligung des Eigentümers die Daten an Dritte weiterzugeben

Hinweise zum Mobilfunk

Mobilfunknetz:
In unserern Ortungsgeräten für den Home-Care-Bereich ist eine M2M-SIM-Karte der Deutschen Telekom AG verbaut.
Vertragsbindung:
Beim Kauf eines Ortungsgerät für den Home-Care-Bereich besteht keine Vertragsbindung mit der Deutschen Telekom AG.
Verlängerung der Funktionen:
Die Funktionen unserer Ortungsgeräte für den Home-Care-Bereich (Alarmierung, Lokalisierung und Geofence) sind alle mobilfunkgebunden. Um diese nach Ablauf der Laufzeit von 2 Jahre weiternutzen zu können ist eine fristgerechte Verlängerung nötig. Das Support-Team wird proaktiv ca. 4 Monate vor Ende mit dem im Portal hinterlegten Benutzer Kontakt aufnehmen. Die Mobilfunknutzung kann nach Wunsch, um ein oder zwei Jahre verlängert werden.
Einsatzgebiet:
Neben Deutschland können die Funktionen unserer Ortungsgeräte für den Home-Care-Bereich auch ohne Einschränkungen in den europäischen Ländern der Tarifzone 1 genutzt werden. Die Ländergruppe 1 umfasst folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guadeloupe, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Kanalinseln, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Mayotte, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Réunion, Rumänien, SaintBathélemy, Saint-Martin (französischer Teil), San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern. Außerhalb dieser Länder wird die mobile Datenerhebung automatisch getrennt. Eine Nutzung der Ortungsfunktion (GPS über GSM) ist nicht weiter möglich. Die Datenerhebung wird nach Eintritt in ein die o.g. Länder wieder automatisch aktiviert. Nach Aktivierung sind die Funktionen unserer Ortungsgeräte für den Home-Care-Bereich wieder uneingeschränkt nutzbar.

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