Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte
In Zukunft wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die physische Form für gesetzlich Versicherte ablösen. Durch den neuen, unkomplizierten, elektronischen Übertragungsweg soll für einige Erleichterungen gesorgt werden. Der sogenannte „gelbe Schein“ wird bereits jetzt auf digitalem Weg an die Krankenkassen übermittelt. Auch die Arbeitgeber sollen künftig über dieses System direkt benachrichtigt werden. Doch bis alles vollständig digital abläuft bleibt uns die Krankmeldung in Papierform noch ein paar Monate erhalten.
Keine Vorlagepflicht bei der Krankenkasse mehr
Seit dem 01. Oktober 2021 liegt es nicht mehr in der Verantwortung des Patienten selber seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an die eigene Krankenkasse weiterzuleiten. Diese Aufgabe wurde an die Arztpraxen übertragen, welche den digitalen Übertragungsweg, die sogenannte Telematikinfrastruktur, kurz TI, nutzen.
Vorlage der eAU beim Arbeitgeber
Ab dem 01. Juli 2022 wird die Krankmeldung vollständig digital erfolgen und wird somit dafür sorgen, dass die Abgabe eines „gelben Scheins“ beim Arbeitgeber entfällt. Der Arbeitgeber wird dann mit in das Verfahren zum Abruf der eAU einbezogen und direkt benachrichtigt.
Großer Pluspunkt für die Digitalisierung der AU
Dank des schnellen und direkten Kommunikationsweges zwischen Arztpraxis und Krankenkasse fällt auch die direkte Weiterreichungspflicht einer AU an die Krankenkasse weg. Das führt dazu, dass weniger Lücken beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und – bei längerer Krankheit – keine Probleme mit dem Krankengeldanspruch entstehen.
Somit ist ab Juli dann nur noch das Exemplar für die eigenen Unterlagen in Papierform vorgesehen.