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Krankenhauszukunftsgesetz: Das Wichtigste im Überblick

Am 18. September 2020 hat die Bundesregierung in 2. und 3. Lesung nun das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen. Demnach will der Bund mit 3 Milliarden Euro moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit in Krankenhäusern vorantreiben. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz soll das durch die Koalition am 3. Juni 2020 verabschiedende „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt werden.

Die deutschen Krankenhäuser und Kliniken bedürfen einen Investitionsschub, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Während der Corona-Pandemie haben wir erfahren, wie grundlegend gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz investieren wir nicht nur in die Zukunft von Kliniken, sondern verbessern auch die Versorgung und Sicherheit von Patient*innen.

Was ist geplant?

  • Es wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichtet, dem ab dem 1. Januar 2021 3 Milliarden Euro vom Bund über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden.
  • 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten werden von den Ländern und/oder den Krankenhausträgern übernommen.
  • Somit steht für den Krankenhauszukunftsfond ein Fördervolumen in Höhe von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
  • Die Krankenhausträgen können bereits seit dem 2. September 2020 ihre Förderanträge bei den Ländern einreichen. Die Länder können die Förderanträge ab Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich im Oktober 2020) bis zum 31. Dezember 2020 an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Die Bundesmittel, die bis dahin nicht beantragt werden, werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.
  • Länderübergreifende Vorhaben lassen sich ebenfalls über den KHZF fördern.
  • Hochschulkliniken haben einen Anspruch auf bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes.

Was wird gefördert?

  • Moderne Notfallkapazitäten
  • Bessere digitale Infrastruktur, wie z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, Maßnahmen zur IT-Sicherheit u. Ä.
  • Erforderliche personelle Maßnahmen

Der Digitalisierungsstand der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

Finanzhilfen für Krankenhäuser

Außerdem wurden weitere Finanzhilfen zu Entlastungen und Unterstützungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen infolge der Corona-Pandemie beschlossen. Mehr dazu unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html

cibX – central information board

Das cibX – central information board ist eine intelligente IoT-Lösung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zur Lokalisierung und Visualisierung von Patient*innen, Betten, Geräten, Räumen und Prozessen. Eine intelligente Software, die alle Anforderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes erfüllt und kann somit gefördert werden.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute. Gemeinsam bringen wir Ihr Krankenhaus der Zukunft auf den richtigen Weg.